Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Mattenbach AG – und Ihnen als Kunde/Kundin gelten die nachstehenden Lieferbedingungen.

Offerten

Offerten sind nur gültig, wenn keine Änderungen gegen-über der beschriebenen Ausführung vorgenommen werden.Die Gültigkeit beträgt 2 Monate.

Auftragsbestätigungen

Bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung eintretende Teuerungen werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber von uns weiterverrechnet. Die Auftragsbestätigung ersetzt die Offerte.

Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung anerkennen Sie unsere Preise und Geschäftsbedingungen.

Zahlungen und Preise

Bei Kleinaufträgen bis Fr. 50.– wird Barzahlung verlangt oder ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.– verrechnet. Alle übrigen Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei verzögerten Zahlungen behalten wir uns vor, einen Verzugszins aufzurechnen. Preisanpassungen sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich, und die Preise verstehen sich überall exklusive Mehrwertsteuer.

Liefertermin

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Einganges der vollständigen Druckunterlagen. Kann die Lieferung nicht rechtzeitig ausgeführt werden, werden Sie benachrichtigt. Dies berechtigt jedoch weder zur Auftragsannullierung noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Gut zum Druck

Probeausdrucke sind von Ihnen auf Vollständigkeit des Textes, der Bilder und Digitalproofs auf die Farbwiedergabe sowie Bildqualität zu prüfen. Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Mit der Unterschrift genehmigen Sie die Ausführung des Auftrages.

Datenaustausch

Wenn Sie uns Ihre Daten liefern, beachten Sie bitte in unserer Broschüre «Datenhandling/PDF-X3», welche verrechneten Mehraufwände bei einer Datenübernahme nicht inbegriffen sind.

Zusätzliche Kosten für Mehraufwand, Autorkorrekturen und Datensalat

Ergeben sich gegenüber den abgemachten oder festen Preisen Mehraufwände, werden diese in Rechnung gestellt, wobei grössere zusätzliche Aufwendungen vorgängig mit Ihnen abgesprochen werden.

Mehr- oder Minderlieferung

Bis 10 Prozent der bestellten Menge können ohne anders lautende Vereinbarungen nicht beanstandet werden. Die effektiv gelieferte Menge wird auf der Rechnung fakturiert. Bei gelieferten Vordrucken oder geliefertem Papier muss der Zuschuss für die Produktion von Ihnen eingerechnet und übernommen werden. Bestehen Sie fix auf einer bestellten Menge, müssen wir Ihnen vorher 10 Prozent Mehrauflage einrechnen.

Lagerung von Drucksachen in unserem Lager

Sämtliche Drucksachen und Papiere, welche bei der Mattenbach AG oder Strupelpeter verbleiben, werden auf Ihre Gefahr hin eingelagert. Die Versicherung ist Ihre Sache. Lager- und Transportkosten werden zu den festgelegten Ansätzen verrechnet.

Hilfsmittel

Stanzformen und Klischees sind Ihr Eigentum und stehen Ihnen während den ersten drei Jahren zur freien Verfügung.

Transportkosten – Grundregel

  • Bis drei Kurierfahrten innerhalb Winterthur sind gratis.
  • Transporte ausserhalb von Winterthur werden verrechnet und auf unserer Rechnung ausgewiesen. Sie wählen die Versandart. Wenn nicht, wird mit der günstigsten Transportart geliefert.
  • Die Transportkosten werden von uns 1:1 weiterverrechnet. Unsere Transportkosten sind Selbstkosten und setzen sich zusammen aus Zeit (Fr. 60.–/Stunde) und Fahrtkosten (Fr. 1.20/km).

Beanstandungen und Mängel

Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Auf dem Gut zum Druck nicht angezeichnete Fehler oder unterschriebene, an der Druckmaschine farblich abgestimmte Druckbogen können nachträglich nicht als Mängel beanstandet werden. Branchenübliche Abweichungen im Druckbild oder der Druckfarbe sowie beim Material in Farbe und Struktur gelten nicht als Mängel. Speziell bei Farblaserdrucken, InkJet und Digitaldruck sind zusätzlich technisch bedingte Differenzen der Registergenauigkeit zu akzeptieren.

Folgeschäden

Für Folgeschäden aus von uns gefertigten Produkten wird jede Haftung ausgeschlossen – auch bei Film- und Datenlieferung an Dritte.

Datenaufbewahrung

Sie sind in jedem Falle selber für die Datenaufbewahrung verantwortlich, ausser sie wurde ausdrücklich vereinbart. Ebenso besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe von durch uns gefertigten Daten.

Copyright

Mit der Erteilung eines Auftrages erklären Sie automatisch, dass Sie über das Copyright und die sonstigen Rechte zur Veröffentlichung der Drucksache verfügen. Sie haften für jeden aus der Verletzung eines fremden Urheberrechts entstehenden Schaden.

Haftung

Die Haftung für Beschädigungen und Abhandenkommen von Unterlagen beschränkt sich auf den reinen Materialwert ohne Bearbeitung oder Belichtung. Die Geltendmachung ideeller Werte und von Reisespesen, Autorenspesen, Aufnahmekosten usw. ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Abschluss der Versicherung für uns überlassene Unterlagen wie Originale Sache des Auftraggebers und schliesst eine Haftung unsererseits wegen Diebstahl, Transportschäden, Feuer, Beschädigungen vollständig aus.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Winterthur. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Winterthur, August 2005

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